Schornsteine

Schornstein Vorschriften

Welcher Schornstein wo und wie integriert werden kann, hängt nicht nur von baulichen Gegebenheiten ab, sondern ebenso von gesetzlichen Vorgaben.

Wie hoch muss der Schornstein sein?

Die Höhe der Schornsteinmündung über Dach wird durch DIN V 18160 Teil 1 festgelegt. Ebenso sind im §19 der 1. BImSchV unzulässige Bereiche für Schornsteinmündungen definiert. Im Oktober 2021 ist der § 19 der 1. BImSchV geändert worden. Mit den neuen Vorgaben ist die erforderliche Schornsteinhöhe im Neubau deutlich angestiegen. Alte Anlagen haben Bestandschutz und müssen vorerst nicht geändert werden. Nach dem neuen Paragrafen 19 der 1. BImSchV (gültig seit 1. Januar 2022) muss der Schornstein beim Neubau deutlich höher sein, je nachdem wie firstnah er ist (rote Linien). Die gelbe Linie entspricht der Höhe die noch bis Ende 2021 gültig war.

Zusätzlich zu beachten:

Außerdem müssen bei der Planung und Montage von Schornsteinen zusätzlich folgende Verordnungen und Normen berücksichtigt werden:

  • Landesbauordnung

  • Richtlinien und Runderlasse

  • Feuerungsverordnungen der Länder
  • DIN-EN 13384 (Teil 1 und Teil 2) Abgasanlagen wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren

Schornsteine müssen gut befestigt werden

Um diesen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind oftmals Schornsteinverlängerungen mit aufwendig zu montierenden Abspannungsvorrichtungen notwendig. So können auftretende Windkräfte aufgenommen und über die Befestigungspunkte verteilt werden. Der Ofenbauer in Ihrer Region kennt die örtlichen Vorschriften und arbeitet meist eng mit dem zuständigen Schornsteinfeger zusammen.

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