Kachelöfen und Heizkamine gehören zu den wichtigsten alternativen Wärmeerzeugern, denn ihr Brennstoff Holz wächst nach und verbrennt CO2-neutral. Auch beim umweltfreundlichen Heizen mit Holz müssen freilich bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Dafür sorgt heute innovative Technik in den Heizeinsätzen. Für moderne Holzfeuerstätten wie Kachelöfen und Heizkamine also kein Problem.
Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung
Welche Anforderungen kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllen müssen, regelt in Deutschland die 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung). Die Verordnung wirkt der Schadstoffbelastung zum Beispiel durch Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) entgegen. Mit der Bundesimmissionsschutz-Verordnung hat Deutschland europaweit die strengsten Emissionsgrenzwerte, vor allem für Einzelraumfeuerungsanlagen.
Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen und Heizkesseln, die nicht nur einen Raum beheizen, sondern auch das Heiz- und Brauchwasser. Für beide Anlagen wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenmonoxyd und Feinstaub 2010 in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) neu festgelegt. Alte Geräte, die diese Werte nicht einhalten, müssen seit Anfang Anfang 2015 nach bestimmten Übergangsfristen ausgetauscht werden:
Übergangsfristen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen:
Zeitpunkt der Typenprüfung (laut Typenschild) | Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
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Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar | 31.12.2014 |
01.01.1975 bis zum 31.12.1984 | 31.12.2017 |
01.01.1985 bis zum 31.12.1994 | 31.12.2020 |
01.01.1995 bis zum 22.03.2010 | 31.12.2024 |
Übergangsfristen für bestehende Heizkessel:
Zeitpunkt der Errichtung | Ablauf der Übergangsfrist |
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vor dem 31.12.1994 | 01.01.2015 |
01.01.1995 bis zum 31.12.2004 | 01.01.2019 |
01.01.2005 bis zum 22.03.2010 | 01.01.2025 |
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Hightech für den Klimaschutz
Ausgereifte Feuerungstechnik sorgt für eine effiziente, gleichmäßige und vollständige Verbrennung mit optimalem Emissionsverhalten und hohen Wirkungsgraden. Hightech-Systeme vom Fachmann erfüllen alle aktuellen gesetzlichen Umweltvorschriften.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen (also nicht Heizkessel) wurden die Grenzwerte in zwei Stufen eingeteilt: die erste Grenzwertstufe ist ab 2010 in Kraft getreten und die zweite gilt für Anlagen, die ab Januar 2015 neu installiert wurden. Welche Einsätze das sind und welche problemlos in der bestehenden Anlage ausgetauscht werden können, weiß am besten der Kachelofenbauer (Link zur Ofenbauer-Suche). Die Einsätze für Kachelöfen oder Heizkamine der zweiten Stufe haben eine optimierte Feuerraumgestaltung und eine sinnvolle Verbrennungsluftregelung. Besonders zu empfehlen ist eine automatische Regelung der Verbrennungsluft, denn sie sorgt für einen schadstoffarmen Abbrand.
Wie stelle ich fest, ob die eigene Anlage betroffen ist?
Auf dem Typenschild der Anlage sollte ihr Alter stehen. Fehlt dieses Schild, müssen die Emissionen gemessen werden oder eine Bescheinigung des Herstellers muss nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Messungen können Ofenbauer oder Schornsteinfeger durchführen. Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt oder modernisiert werden. Das gleiche gilt für Anlagen, bei denen zu hohe Schadstoffemissionen gemessen werden.
Nachrüstung alter Öfen
Eine Nachrüstung eines älteren Ofens ist möglich, zum Beispiel mit einem Partikelfilter gegen Feinstaub. Man sollte aber vergleichen, ob die Nachrüstung und das anschließende Nachmessen der Öfen nicht teurer ist als der Kauf und die Installation einer neuen, effizienteren Anlage. Zumal moderne Anlagen bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigen.
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Alte Öl- oder Scheitholz-Einsätze tauschen durch einen modernen Pellet-Heizeinsatz! Mit seinen gängigen Maßen von BxHxT 395x783x670 mm ist der IPK 6 ideal für den Austausch alter Kachelofeneinsätze mit marktüblichem Einbaumaß geeignet. Anpassbare Frontblenden von 420x790 mm bis 480x1060 mm erhöhen die Flexibilität beim Wechsel, das kleine Sichtfenster ermöglicht die Flammenüberwachung. Bei einigen Anlagen lässt sich ein Pellet-Zusatztank montieren, dies ergibt ein Fassungsvermögen von 30 kg (=2 Sack)! Das bietet Ihnen mehr Komfort durch Verlängerung der Füll-Intervalle.
Auch mehrere Räume lassen sich mit dem IPK 6 beheizen – bequem gesteuert über Wandthermostat oder App. Der Pelleteinsatz mit Front aus Stahlblech ist für die Gemischt- und Mehrfachbelegung geeignet mit Funk-Differenzdrucksystem. Er hat eine Nennwärmeleitung von 6 kW, die Energieeffizienzklasse A+ und einen Wirkungsgrad von über 90 %.