Welches Holz eignet sich als Brennmatierial?
Egal welche Sorte Holz Sie wählen, ob Nadel- oder Laubholz, es muss immer naturbelassen sein. Verboten ist die Verbrennung von beschichteten, imprägnierten und farbbehandelten Holzstücken oder Spanplatten in Feuerungsanlagen. Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) enthält eine Liste mit den Brennstoffen, die Sie in einer Kleinfeuerungsanlage einsetzen dürfen. In Haushalten geeignet sind:
- Braunkohlen, Braunkohlenbriketts oder Braunkohlenkoks
- Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf
- naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets entsprechend den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus — Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, oder andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
Es dürfen in der Feuerstätte aber nur die Brennstoffe eingesetzt werden, mit denen sie geprüft wurde. In der Bedienungsanleitung und auf dem Typenschild finden Sie diese beschrieben.
Bei Scheitholz spielt die Holzart eine Rolle für den Heizwert bei der Verbrennung. Je nach Baumart ergeben sich unterschiedliche Werte (1 Raummeter, rm, Buche = ca. 484 kg, 1 rm Fichte = ca. 349 kg, lufttrocken)